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Girokonto-Vergleich
| Lohn- und Gehaltskonto | KontoDirekt "Online" | PrimaGiroKonto | ||
|---|---|---|---|---|
| Monatliches Kontoführungsentgelt | 5,95 € | 6,95 € | Gratis bis 25 Jahren | |
| Vorteile für Sie | ||||
| Kostenlose Buchungen pro Monat | ||||
| --- | 40 Stk 1 | gratis | ||
| 5 kostenlose Abhebungen an Geldautomaten bei allen VR-Banken bundesweit | ||||
| Kontoauszüge auch auf Papier bekommen | ||||
| Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) | ||||
| Girocard Debit Mastercard pro Jahr | 12,00€ | 12,00€ | 0,00€ | |
| Beleghafte Buchungen | ||||
| kostenlose Services | ||||
| OnlineBanking | ||||
| VR Banking App | ||||
| Mehr erfahren | Mehr erfahren | Mehr erfahren |
1) kostenlos im Rahmen der 40 Freibuchungen im Monat
Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gilt der Preisaushang der Raiffeisenbank Goldener Steig - Dreisessel eG. Preise für weitere Dienstleistungen entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis am Schalter.
Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
| Lohn- und Gehaltskonto | KontoDirekt "Online" | PrimaGiroKonto | |
|---|---|---|---|
| Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) | 11,90 % | 11,90 % | / |
| Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) | 16,90 % | 16,90 % | / |
| Zinsbelastungsperiode | vierteljährlich | vierteljährlich | / |
Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sie können Ihr Girokonto bei der Raiffeisenbank Goldener Steig - Dreisessel eG auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt und Sie können im Fall der Fälle zum Beispiel Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Ausgenommen sind Gemeinschaftskonten. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie bei uns einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein sogenanntes P-Konto stellen. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bestehen aber weiter.
- Gut zu wissen: Kindergeld und gewisse andere Sozialleistungen können nicht gepfändet werden.