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FAQ Zustimmungskampagne

Zustimmungskampagne 2025

Ihr Handeln ist gefragt: 

Zustimmung zu neuen gesetzlichen Vorgaben

Ab dem 05. Oktober 2025 gibt es neue Preise und Bedingungen. 

Wir informieren Sie über  Anpassungen unserer Preise und Bedingungen. Hierbei bitten wir Sie um Ihre Unterstützung! Nach geänderter Rechtsprechung und unserer angepassten AGB benötigen wir für neue Preise und Bedingungen Ihre aktive Zustimmung.

Wie können Sie Ihre Zustimmung erteilen?

1. Online

  • Scannen Sie dafür ganz bequem den QR-Code Ihres persönlichen Anschreibens mit dem Handy oder stimmen Sie im eingeloggten Bereich auf der Zustimmungsseite im OnlineBanking zu.

2. Offline

  • Sie können die Zustimmung direkt vor Ort gemeinsam mit einem Mitarbeiter durchführen oder
  • telefonisch über unser KundenDialogCenter.

Die Änderungen betreffen die folgenden Punkte: 

  • Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
  • Sonderbedingungen für die Girocard (Debitkarte)
  • Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)
  • Sonderbedingungen für das OnlineBanking
  • Änderungen bei den Kreditkartenbedingungen
  • Änderungen für das Preis- und Leistungsverzeichnis

Ihre Fragen einfach beantwortet

Ab wann gelten die neuen Preise und Bedingungen, wenn ich jetzt zustimme?
  • Die neuen Preise und Bedingungen gelten ab dem 05. Oktober 2025. 

Wie lange habe ich Zeit, die Zustimmung zu erteilen?

Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort erteilen und haben dafür Zeit bis zum 04. Oktober 2025. Ganz einfach und ressourcenschonend geht das über die Zustimmungsseite im OnlineBanking oder den QR-Code in Ihrem Mailing.

Wenn Sie kein technisches Gerät zur Hand haben, helfen wir  Ihnen gerne auch telefonisch oder in einer unserer Filialen weiter.

Was passiert, wenn ich auf die Aufforderung zur Zustimmung nicht reagiere?

Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 müssen Kundinnen und Kunden allen Änderungen zu Vertragsbedingungen und Preisen aktiv zustimmen. Eine Fortführung unserer Geschäftsbeziehung aufgrund veralteter Bedingungen und Preise ist dauerhaft nicht möglich.

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online über Ihr elektronisches Postfach. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Leistungen und deren Entgelte ändern. Solche Änderungen werden auch künftig nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen

Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie uns gerne persönlich, wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen. 

Telefonisch erreichen Sie uns unter 08581 9604-0 durchgehend von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Oder Sie vereinbaren einfach & bequem online Ihren Wunschtermin. 

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