Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung

für den Wahlbezirk Neureichenau, Jandelsbrunn, Haidmühle

Laut Satzung wählen die Mitglieder der Raiffeisenbank Goldener Steig - Dreisessel eG alle vier Jahre Ihre Vertreter. Aufgrund der Fusion der Raiffeisenbank Am Goldenen Steig eG mit der Raiffeisenbank am Dreisessel eG, findet dieses Jahr eine Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung im Geschäftsgebiet der ehemaligen Raiffeisenbank am Dreisessel eG statt.

Für je volle 75 Mitglieder eines Wahlbezirks wird ein Vertreter gewählt. Im Falle des Wahlbezirks Neureichenau, Haidmühle, Jandelsbrunn mit 2.746 Mitgliedern (Stand 31.12.2022) werden somit 36 Vertreter und 5 Ersatzvertreter gewählt. Diese werden im Anschluss zur jährlichen Vertreterversammlung eingeladen.  

Die Vertreterversammlung ist das Organ der Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel eG, über das Sie als Mitglied über die gewählten Vertreter den Weg Ihrer Bank mitbestimmen können. Außerdem entscheiden Sie über die Besetzung des Aufsichtsrates und über wichtige Vorhaben.

Die im Jahr 2022 gewählten Vertreter der ehemaligen Raiffeisenbank Am Goldene Steig eG bleiben unverändert im Amt.

Bekanntmachung

Gemäß § 4 der Wahlordnung für die Vertreterwahl wird hiermit bekannt gegeben, dass die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung für den Wahlbezirk Neureichenau, Jandelsbrunn Haidmühle zusammen mit der Wahlordnung in der Zeit vom 25.09. - 06.10.2023 an dieser Stelle sowie in den Geschäftsstellen zur Einsicht für die Mitglieder veröffentlicht wird. Weitere Listen können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingereicht werden. Diese Listen müssen von mindestens 150 wahlberechtigten Mitgliedern unterzeichnet sein. (§ 4 der Wahlordnung)


Die Wahl der Vertreter findet vom 11.10. - 27.10.2023 in digitaler Form sowie in unseren Geschäftsstellen in Neureichenau, Jandelsbrunn und Haidmühle während der üblichen Schalterstunden statt. Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten in den nächsten Tagen weitere Informationen per Brief.

Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird nach der Wahl zwei Wochen lang in unseren Geschäftsstellen ausgelegt (§ 12 der Wahlordnung), darüber hinaus hier veröffentlicht.

Waldkirchen, 23.09.2023
der Wahlausschuss