Zusatzversicherung für Zähne

Der Schutzschirm für Ihr Lächeln

Für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Festzuschuss in Höhe von 50 bis 65 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Die verbleibenden Kosten trägt der Patient – ebenso wie die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung und alle Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Die Zusatzversicherung für Zähne unseres Partners, der Versicherungskammer Bayern, reduziert Ihren Eigenanteil auf ein Minimum. So können Sie jederzeit die bestmögliche Behandlung für Ihre Zähne wählen.

Die Zusatzversicherung ZahnPRIVAT Premium im Überblick

Bestmögliche Behandlung für Ihre Zähne

Zwei Beispiele aus der täglichen Praxis: Ein Zahn hat Karies. Die GKV zahlt nur für eine einfache Füllung, während der Zahnarzt eventuell zu einem perfekt abschließenden Inlay, Onlay oder Overlay rät, um weiteren Schäden vorzubeugen. Ein anderer Zahn ist an der Wurzel entzündet. Eine professionelle Wurzelspitzenresektion könnte ihn retten und dafür sorgen, dass er noch viele Jahre lang hält. Allerdings übernimmt die GKV diese Leistung nicht. Das Fazit: Die bestmögliche Behandlung Ihrer Zähne kann Sie teuer zu stehen kommen. Haben Sie jedoch die Zusatzversicherung ZahnPRIVAT Premium abgeschlossen, werden 90 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der GKV übernommen.

Der bestmögliche Zahnersatz

Wo ein Zahn gezogen wurde, muss Ersatz her. Die GKV garantiert laut Eigenaussage die „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“ der Versicherten. In Bezug auf die Zahngesundheit bedeutet dies in der Regel das Einsetzen einer Brücke, für deren Halt es nötig ist, gesunde Nachbarzähne abzuschleifen. Wer das nicht möchte und stattdessen ein Implantat einsetzen lässt, muss tief in die Tasche greifen. Die Zusatzversicherung ZahnPRIVAT Premium schließt diese Versorgungslücke nahezu vollständig: Ihnen werden 90 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der GKV erstattet.

Vorbeugen ist besser als behandeln

Die besten Zähne sind Ihre eigenen – und Ihr Lächeln ist besonders strahlend, wenn ihr Gebiss die richtige Pflege erhält. Dazu gehört neben der persönlichen Zahnhygiene die regelmäßige professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt. Sie ist ein Schwerpunkt der Kariesprophylaxe, zusammen mit der Versiegelung von Fissuren und der Fluoridierung. Doch nur wenige Krankenkassen tragen diese Leistungen, meist im Rahmen von Bonusprogrammen. Ihre Zahnzusatzversicherung unterstützt Sie auch hier: Bis zu 90 Prozent Ihrer Kosten werden erstattet – so können Sie dafür sorgen, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben.

Beiträge zur Zusatzversicherung für Zähne

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Die Vorteile von ZahnPRIVAT Premium

Die Zusatzversicherung für Ihre Zähne auf einen Blick

  • Zahnbehandlungen: Übernahme von 90 Prozent der nach GKV-Leistung verbleibenden Kosten1 für zum Beispiel Kunststoff-Füllungen, Inlays, Onlays und Wurzelbehandlungen
  • Zahnersatz: Übernahme von 90 Prozent der nach GKV-Leistung verbleibenden Kosten1 für zum Beispiel Kronen, Brücken, Implantate, Verblendschalen und Reparaturen
  • Prophylaxe: Übernahme von 90 Prozent der Kosten für zum Beispiel professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung – bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro pro Jahr
  • Kieferorthopädie: Übernahme von 90 Prozent der Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen sowie zum Beispiel für Minibrackets, elastische Bögen oder Lingualtechnik, bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres oder, unabhängig vom Alter, nach einem Unfall – bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr

  • Keine Wartezeit

 

Häufige Fragen zur Zusatzversicherung für Zähne

Wie wird die Erstattung berechnet?

Von den erstattungsfähigen Kosten werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen. 90 Prozent der dann verbleibenden Summe bekommen Sie erstattet.

Ist die Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz begrenzt?

Ja – allerdings nur in den ersten vier Kalenderjahren.

Die Erstattung erfolgt maximal aus den folgenden Beträgen:

  • im ersten Kalenderjahr: maximal aus 1.000 Euro

  • in den ersten beiden Kalenderjahren: maximal aus 3.000 Euro

  • in den ersten drei Kalenderjahren: maximal aus 6.000 Euro

  • in den ersten vier Kalenderjahren: maximal aus 9.000 Euro

Diese Begrenzungen gelten nicht, wenn Zahnbehandlung oder Zahnersatz durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall nötig werden.

Ist die Erstattung für Zahnprophylaxe begrenzt?

Ja. Für Zahnprophylaxe erfolgt die Erstattung aus maximal 120 Euro pro Kalenderjahr.

Bis zu welcher Höhe werden die Honorare des Zahnarztes erstattet?

Die Leistungen für Arzthonorare bemessen sich an den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Bekomme ich nur dann eine Erstattung, wenn die GKV einen Teil der Kosten übernimmt?

Nein. Die Zahnzusatzversicherung leistet auch dann ihren Anteil, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Für die Berechnung der Kostenerstattung benötigen wir allerdings einen Erstattungsvermerk der GKV. Am besten legen Sie ihn den Rechnungen gleich bei.

Was versteht man unter Inlays und Onlays?

Ein Inlay ist eine besondere Art der Zahnfüllung. Es wird maßgenau in einem zahntechnischen Labor aus Gold, Keramik oder Kunststoff hergestellt und anschließend in den Zahn eingeklebt. Das Onlay hingegen bedeckt nur einen Teil der Kaufläche des Zahns. Vereinfacht gesagt: Wenn der Zahn für ein Inlay schon zu sehr beschädigt ist, wird ein Onlay eingesetzt.

  1. beziehungsweise der Kosten generell, wenn die GKV keine Leistung erbringt